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Der Kulturfonds unterstützt kulturelle Projekte in den Bereichen Text und Bild.
Dazu gehören namentlich Vorhaben aus Literatur, bildender Kunst und Fotografie sowie Projekte mit Bezug zum Urheberrecht und zu den Rahmenbedingungen des Kulturschaffens.
Unterstützt werden bevorstehende Aktivitäten, nicht bereits abgeschlossene Vorhaben.
Ein Gesuch können Organisationen und Institutionen stellen, etwa Vereine, Stiftungen oder andere Trägerschaften. Auf Gesuche von Einzelpersonen tritt die Stiftung nicht ein.
Die Förderung ist auf Projekte ausgerichtet, die in einem organisatorischen Rahmen durchgeführt werden und einen Bezug zu Text, Bild oder urheberrechtlichen Fragen haben.
Das Gesuch muss eine bevorstehende Aktivität betreffen, die die Werkkategorien Text und/oder Bild umfasst.
Der Name oder die Tätigkeit von ProLitteris müssen in der Aktivität zum Ausdruck kommen oder erwähnt werden.
Das Gesuch ist als kurzes Dokument einzureichen und soll die Aktivität, die Beteiligten, das Publikum, das Budget, die Finanzierung und den beantragten Beitrag enthalten.
Nicht unterstützt werden Einzelpersonen, bestimmte einzelne Werke und der allgemeine Betrieb einer Organisation.
Das Projekt muss zwar Text und/oder Bild betreffen, darf aber nicht auf die Förderung eines einzelnen bestimmten Werks ausgerichtet sein. Ebenfalls nicht gemeint ist eine allgemeine Finanzierung der laufenden Tätigkeit einer Institution.
Es gibt zwei Fristen pro Jahr: Gesuche vor dem 1. Februar und vor dem 1. Oktober.
Gesuche mit Eingabe bis 1. Februar werden im März beurteilt; die Projekte sollen frühestens im Herbst des gleichen Jahres stattfinden.
Gesuche mit Eingabe bis 1. Oktober werden im November beurteilt; die Projekte sollen im folgenden Jahr durchgeführt werden.
Die Stiftung korrespondiert in der Regel per E-Mail.
Für die Einreichung eines Gesuchs gilt ebenfalls der elektronische Weg; verlangt wird ein einziges PDF-Dokument mit den wesentlichen Angaben zum Projekt.
Der Stiftungsrat entscheidet über Gesuche in Sitzungen oder auf dem Zirkularweg.
Gesuchstellende werden nach dem Entscheid direkt informiert. Über die Gründe einer Genehmigung oder Ablehnung eines Gesuchs führen der Stiftungsrat und das Team Culture keine Korrespondenz.
Die Stiftung Kulturfonds wird aus 1 % der Einnahmen von ProLitteris für kulturelle Zwecke finanziert.
Damit wird ein Teil der von ProLitteris erzielten Mittel für die Förderung kultureller Projekte und für den ProLitteris-Preis eingesetzt. Die Grundlage dafür liegt in den Statuten von ProLitteris und im Reglement der Stiftung Kulturfonds.
Der Kulturfonds hat in den vergangenen Jahren zahlreiche kulturelle Projekte und Organisationen unterstützt. Die Projekte werden regelmässig im Newsletter von ProLitteris erwähnt und können im Archiv des Newsletters nachgesehen werden.
Der Schwerpunkt liegt bei Vorhaben aus Literatur, Kunst, Fotografie und Kulturvermittlung sowie auf Projekten mit Bezug zum Urheberrecht und zur Stellung des Kulturschaffens. Die Stiftung kann Informationen zu geförderten Projekten veröffentlichen und Beispiele auf der Website nennen.
Der ProLitteris-Preis ist die jährliche Auszeichnung der Stiftung Kulturfonds der ProLitteris.
Er würdigt herausragende und bleibende Leistungen in Literatur, bildender Kunst und Fotografie, Journalismus oder Verlagswesen. Neben dem Hauptpreis vergibt die Stiftung auch einen Förderpreis. Der Hauptpreis beträgt CHF 40'000, der Förderpreis CHF 10'000.
Der ProLitteris-Preis und der Förderpreis werden jährlich vergeben.
Der Hauptpreis geht an eine:n Urheber:in oder einen Verlag.
Eine unabhängige Jury mit drei Mitgliedern bestimmt die Hauptpreisträgerin oder den Hauptpreisträger. Diese Person schlägt der Jury anschliessend vor, wer den Förderpreis erhalten soll. Die Jury entscheidet mit Mehrheitsbeschluss.
Seit 2012 vergibt der Kulturfonds den ProLitteris-Preis für herausragende Leistungen in der Literatur und Kunst.
Der Preis betrifft abwechselnd die Literatur, die bildende Kunst und Fotografie, den Journalismus und das Verlagswesen.
Die bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger sind:
2025: Klaudia Schifferle, Sveta Mordovskaya (bildende Kunst)
2024: Sasha Filipenko, Maud Mabillard (Literatur)
2023: Limmat Verlag, Der gesunde Menschenversand (Verlagswesen)
2022: Ekaterina Glikman, Federico Franchini (Journalismus)
2021: Hinrich Sachs, Axelle Stiefel (bildende Kunst)
2020: Melitta Breznik, Janosch Steuwer (Literatur)
2019: La Joie de lire, Marameo (Verlagswesen)
2018: Alain Campiotti, Anja Conzett (Journalismus)
2017: Marie José Burki, Livia di Giovanna (bildende Kunst)
2016: Markus Werner, Christoph Simon (Literatur)
2015: Unionsverlag, Dörlemann Verlag (Verlagswesen)
2014: Al Imfeld, Viktor Parma, Oliver Classen (Journalismus)
2013: Alain Huck, Gilles Furtwängler (bildende Kunst)
2012: Mariella Mehr, Ingeborg Kaiser (Literatur)
Der ProLitteris-Preis wird einmal pro Jahr verliehen.
Die Verleihung findet im Anschluss an die jährliche Generalversammlung von ProLitteris statt, in der Regel am letzten Samstag im Juni.
Mit dieser jährlichen Auszeichnung verbindet ProLitteris die Generalversammlung mit einer öffentlichen Würdigung herausragender Leistungen im Bereich Text und Bild.
Die Jury ist unabhängig und besteht aus drei Mitgliedern, die dem jeweils betroffenen Bereich angehören. Die Jury wird jährlich neu zusammengesetzt aus Persönlichkeiten der Werkkategorie, die im jeweiligen Jahr gewürdigt wird.
Die Jury wird vom Stiftungsrat gewählt. Mitglieder der Jury dürfen weder dem Vorstand von ProLitteris noch dem Stiftungsrat der Fürsorge-Stiftung oder der Stiftung Kulturfonds angehören.
Bewerbungen für den ProLitteris-Preis sind ausgeschlossen.
Der Preis wird nicht auf Gesuch hin vergeben, sondern aufgrund der Wahl und Beurteilung durch die unabhängige Jury. Das gilt für den Hauptpreis.
Der Förderpreis wird von dem/der Preisträger:in des Hauptpreises bestimmt.
Der Kulturfonds unterstützt kulturelle Projekte in den Bereichen Text und Bild.
Dazu gehören namentlich Vorhaben aus Literatur, bildender Kunst und Fotografie sowie Projekte mit Bezug zum Urheberrecht und zu den Rahmenbedingungen des Kulturschaffens.
Unterstützt werden bevorstehende Aktivitäten, nicht bereits abgeschlossene Vorhaben.
Ein Gesuch können Organisationen und Institutionen stellen, etwa Vereine, Stiftungen oder andere Trägerschaften. Auf Gesuche von Einzelpersonen tritt die Stiftung nicht ein.
Die Förderung ist auf Projekte ausgerichtet, die in einem organisatorischen Rahmen durchgeführt werden und einen Bezug zu Text, Bild oder urheberrechtlichen Fragen haben.
Das Gesuch muss eine bevorstehende Aktivität betreffen, die die Werkkategorien Text und/oder Bild umfasst.
Der Name oder die Tätigkeit von ProLitteris müssen in der Aktivität zum Ausdruck kommen oder erwähnt werden.
Das Gesuch ist als kurzes Dokument einzureichen und soll die Aktivität, die Beteiligten, das Publikum, das Budget, die Finanzierung und den beantragten Beitrag enthalten.
Nicht unterstützt werden Einzelpersonen, bestimmte einzelne Werke und der allgemeine Betrieb einer Organisation.
Das Projekt muss zwar Text und/oder Bild betreffen, darf aber nicht auf die Förderung eines einzelnen bestimmten Werks ausgerichtet sein. Ebenfalls nicht gemeint ist eine allgemeine Finanzierung der laufenden Tätigkeit einer Institution.
Es gibt zwei Fristen pro Jahr: Gesuche vor dem 1. Februar und vor dem 1. Oktober.
Gesuche mit Eingabe bis 1. Februar werden im März beurteilt; die Projekte sollen frühestens im Herbst des gleichen Jahres stattfinden.
Gesuche mit Eingabe bis 1. Oktober werden im November beurteilt; die Projekte sollen im folgenden Jahr durchgeführt werden.
Die Stiftung korrespondiert in der Regel per E-Mail.
Für die Einreichung eines Gesuchs gilt ebenfalls der elektronische Weg; verlangt wird ein einziges PDF-Dokument mit den wesentlichen Angaben zum Projekt.
Der Stiftungsrat entscheidet über Gesuche in Sitzungen oder auf dem Zirkularweg.
Gesuchstellende werden nach dem Entscheid direkt informiert. Über die Gründe einer Genehmigung oder Ablehnung eines Gesuchs führen der Stiftungsrat und das Team Culture keine Korrespondenz.
Die Stiftung Kulturfonds wird aus 1 % der Einnahmen von ProLitteris für kulturelle Zwecke finanziert.
Damit wird ein Teil der von ProLitteris erzielten Mittel für die Förderung kultureller Projekte und für den ProLitteris-Preis eingesetzt. Die Grundlage dafür liegt in den Statuten von ProLitteris und im Reglement der Stiftung Kulturfonds.
Der Kulturfonds hat in den vergangenen Jahren zahlreiche kulturelle Projekte und Organisationen unterstützt. Die Projekte werden regelmässig im Newsletter von ProLitteris erwähnt und können im Archiv des Newsletters nachgesehen werden.
Der Schwerpunkt liegt bei Vorhaben aus Literatur, Kunst, Fotografie und Kulturvermittlung sowie auf Projekten mit Bezug zum Urheberrecht und zur Stellung des Kulturschaffens. Die Stiftung kann Informationen zu geförderten Projekten veröffentlichen und Beispiele auf der Website nennen.
Der ProLitteris-Preis ist die jährliche Auszeichnung der Stiftung Kulturfonds der ProLitteris.
Er würdigt herausragende und bleibende Leistungen in Literatur, bildender Kunst und Fotografie, Journalismus oder Verlagswesen. Neben dem Hauptpreis vergibt die Stiftung auch einen Förderpreis. Der Hauptpreis beträgt CHF 40'000, der Förderpreis CHF 10'000.
Der ProLitteris-Preis und der Förderpreis werden jährlich vergeben.
Der Hauptpreis geht an eine:n Urheber:in oder einen Verlag.
Eine unabhängige Jury mit drei Mitgliedern bestimmt die Hauptpreisträgerin oder den Hauptpreisträger. Diese Person schlägt der Jury anschliessend vor, wer den Förderpreis erhalten soll. Die Jury entscheidet mit Mehrheitsbeschluss.
Seit 2012 vergibt der Kulturfonds den ProLitteris-Preis für herausragende Leistungen in der Literatur und Kunst.
Der Preis betrifft abwechselnd die Literatur, die bildende Kunst und Fotografie, den Journalismus und das Verlagswesen.
Die bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger sind:
2025: Klaudia Schifferle, Sveta Mordovskaya (bildende Kunst)
2024: Sasha Filipenko, Maud Mabillard (Literatur)
2023: Limmat Verlag, Der gesunde Menschenversand (Verlagswesen)
2022: Ekaterina Glikman, Federico Franchini (Journalismus)
2021: Hinrich Sachs, Axelle Stiefel (bildende Kunst)
2020: Melitta Breznik, Janosch Steuwer (Literatur)
2019: La Joie de lire, Marameo (Verlagswesen)
2018: Alain Campiotti, Anja Conzett (Journalismus)
2017: Marie José Burki, Livia di Giovanna (bildende Kunst)
2016: Markus Werner, Christoph Simon (Literatur)
2015: Unionsverlag, Dörlemann Verlag (Verlagswesen)
2014: Al Imfeld, Viktor Parma, Oliver Classen (Journalismus)
2013: Alain Huck, Gilles Furtwängler (bildende Kunst)
2012: Mariella Mehr, Ingeborg Kaiser (Literatur)
Der ProLitteris-Preis wird einmal pro Jahr verliehen.
Die Verleihung findet im Anschluss an die jährliche Generalversammlung von ProLitteris statt, in der Regel am letzten Samstag im Juni.
Mit dieser jährlichen Auszeichnung verbindet ProLitteris die Generalversammlung mit einer öffentlichen Würdigung herausragender Leistungen im Bereich Text und Bild.
Die Jury ist unabhängig und besteht aus drei Mitgliedern, die dem jeweils betroffenen Bereich angehören. Die Jury wird jährlich neu zusammengesetzt aus Persönlichkeiten der Werkkategorie, die im jeweiligen Jahr gewürdigt wird.
Die Jury wird vom Stiftungsrat gewählt. Mitglieder der Jury dürfen weder dem Vorstand von ProLitteris noch dem Stiftungsrat der Fürsorge-Stiftung oder der Stiftung Kulturfonds angehören.
Bewerbungen für den ProLitteris-Preis sind ausgeschlossen.
Der Preis wird nicht auf Gesuch hin vergeben, sondern aufgrund der Wahl und Beurteilung durch die unabhängige Jury. Das gilt für den Hauptpreis.
Der Förderpreis wird von dem/der Preisträger:in des Hauptpreises bestimmt.