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Die Fürsorge-Stiftung von ProLitteris unterstützt Sie finanziell in bestimmten Lebenssituationen, wenn Sie Genossenschafts-Mitglied sind.
Sie erbringt zwei zentrale Leistungen:
Die Altersrente richtet sich nach festen Regeln gemäss dem Reglement der Fürsorge-Stiftung.
Die Nothilfe wird individuell geprüft. Der Stiftungsrat entscheidet je nach Ihrer finanziellen Situation, ob und in welchem Umfang eine Unterstützung möglich ist.
Leistungen der Fürsorge-Stiftung von ProLitteris können nur Mitglieder der Genossenschaft erhalten.
Für Sie bedeutet das:
Für die Nothilfe prüft die Stiftung Ihr Gesuch und entscheidet über die Unterstützung anhand Ihrer persönlichen finanziellen Situation.
Auf Nothilfe besteht kein Anspruch.
Ob Sie Unterstützung erhalten, entscheidet der Stiftungsrat im Einzelfall. Grundlage ist Ihre finanzielle Situation.
Für ein Gesuch verwenden Sie bitte das Formular. Wenden Sie sich an unser Team Social.
Sie können ein Gesuch an die Fürsorge-Stiftung per E-Mail einreichen.
Für Sie bedeutet das:
Der Stiftungsrat prüft Gesuche in seinen Sitzungen in den folgenden Monaten:
In dringenden Fällen kann eine Soforthilfe auch ausserhalb dieser Termine beschlossen werden.
Sie können ein Gesuch um Nothilfe stellen, wenn Sie Mitglied von ProLitteris sind und sich in einer ernsthaften finanziellen Notlage befinden.
Für Sie bedeutet das:
Die Nothilfe wird in der Regel als einmaliger Beitrag gewährt. Sie dient dazu, konkrete Kosten zu decken und kann bis zu einigen Tausend Franken betragen.
Für ein Gesuch um Nothilfe müssen Sie Ihre finanzielle Situation anhand eines entsprechenden Formulars transparent darlegen.
Dazu gehören insbesondere:
Zusätzlich geben Sie Auskunft über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse:
Die Fürsorge-Stiftung kann bei Bedarf Fachpersonen beiziehen, um Ihre Situation besser zu beurteilen.
Wichtig für Sie: Die Nothilfe dient der persönlichen Unterstützung und nicht der Förderung von Werken, Projekten oder Veranstaltungen.
Sie haben Anspruch auf eine Altersrente der Fürsorge-Stiftung, wenn Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen.
Für Sie gilt:
Zusätzlich müssen:
Die genauen Beträge legt der Stiftungsrat fest. Sie sind dokumentiert im Reglement der Fürsorge-Stiftung.
Ob Sie Anspruch auf eine Altersrente haben, hängt von zwei zentralen Faktoren ab:
Für Sie bedeutet das: Entscheidend sind alle Vergütungen, die Sie im Laufe der Jahre erhalten haben, unabhängig vom Bereich, zum Beispiel aus Print, Online, Broadcast, Audio, Art oder internationalen Verteilungen.
Den aktuellen Stand dieser Vergütungen können Sie bei ProLitteris (Team Social) erfragen.
Wichtig: Sie müssen den Anspruch nicht selbst berechnen oder aktiv beantragen. ProLitteris prüft die Voraussetzungen automatisch und kontaktiert Sie, wenn eine Altersrente möglich ist.
Massgebend ist jeweils der Stand per 31. Dezember vor dem Rentenjahr.
Die Altersrente wird jährlich von ProLitteris berechnet und entsteht erst mit dieser Berechnung.
Für Sie sind zwei Faktoren entscheidend:
Massgebend ist jeweils der Stand per 31. Dezember vor dem Rentenjahr.
Für den Nachweis Ihres steuerbaren Einkommens gilt:
ProLitteris informiert Sie in der Regel rechtzeitig, wenn Sie für eine Altersrente infrage kommen. Die Einhaltung von Frist und Form liegt jedoch in Ihrer Verantwortung.
Die genauen Voraussetzungen und Details sind im Reglement der Fürsorge-Stiftung festgelegt.
Ob ein Anspruch auf eine Altersrente besteht, prüft ProLitteris aktiv für Sie.
Dazu erhalten Sie in der Regel im Oktober eine Anfrage vom Team Social. Diese wird:
an die im Profil hinterlegte Kontaktadresse gesendet.
Für Sie bedeutet das: ProLitteris startet die Abklärung und informiert Sie rechtzeitig, wenn ein möglicher Anspruch geprüft wird.
ProLitteris informiert Sie aktiv, wenn ein möglicher Anspruch auf eine Altersrente besteht.
In der Regel geschieht das im Oktober. Sie werden aufgefordert, Ihre letzte Veranlagung der direkten Bundessteuer einzureichen.
Für Sie gilt:
Wenn Sie die erforderliche Mindestvergütung erst Ende des Vorjahres erreichen, erfolgt die Information erst im Januar. In diesem Fall gilt eine verkürzte Frist für die Einreichung Ihrer Unterlagen.
Sie müssen Ihren Steuerbeleg spätestens bis zum 31. Dezember des Vorjahres des Rentenjahres einreichen.
Für Sie bedeutet das: Diese Frist ist verbindlich. Später eingereichte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wenn Sie den Steuerbeleg nicht rechtzeitig einreichen, verlieren Sie den Anspruch auf die Altersrente für dieses Rentenjahr.
Für Sie bedeutet das: Eine nachträgliche Einreichung wird nicht berücksichtigt.
Die Fristen sind so festgelegt, dass Ihre Altersrente möglichst früh ausbezahlt werden kann.
Für Sie bedeutet das: ProLitteris kann die Renten bereits im Januar auszahlen, wenn alle Unterlagen rechtzeitig vorliegen.
Die Fristen sind verbindlich, weil:
Deshalb kann ProLitteris keine Ausnahmen machen, wenn Belege verspätet eingereicht werden oder die Anforderungen nicht erfüllen.
Die Altersrenten der Fürsorge-Stiftung werden in der Regel im Januar des Rentenjahres berechnet und anschliessend ausbezahlt.
Für Sie bedeutet das: Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die Unterlagen fristgerecht eingereicht haben, erhalten Sie Ihre Altersrente zu Beginn des Jahres.
Für die Prüfung Ihres Anspruchs auf eine Altersrente ist Ihr steuerbares Einkommen entscheidend.
Massgebend ist die letzte rechtskräftige Veranlagung der direkten Bundessteuer:
Wenn Ihr steuerbares Einkommen diese Grenze überschreitet, besteht kein Anspruch auf eine Altersrente.
Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie alle vier folgenden Bedingungen erfüllen:
1. Alter: Sie erreichen im Rentenjahr das AHV-Referenzalter (derzeit 65 Jahre für Männer, 64 Jahre für Frauen).
2. Genossenschafts-Mitgliedschaft: Sie sind im Rentenjahr seit mindestens 10 Jahren ohne Unterbruch Mitglied von ProLitteris und spätestens im Jahr Ihres 60. Geburtstags beigetreten.
3. Mindestvergütungen: Ihre kumulierten Vergütungen von ProLitteris erreichen eine festgelegte Mindestsumme. Massgebend ist in der Regel der Stand per 30. September des Vorjahres des Rentenjahres, in Ausnahmefällen der 31. Dezember. Der Betrag steigt in den nächsten Jahren schrittweise:
4. Einkommen: Ihr steuerbares Einkommen darf folgende Grenzen nicht überschreiten:
Grundlage ist die letzte rechtskräftige Veranlagung der direkten Bundessteuer, die Sie bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres einreichen. Falls diese fehlt, kann ausnahmsweise ein gleichwertiges Dokument akzeptiert werden.
Für Sie bedeutet das: Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, entsteht ein Anspruch auf eine Altersrente.
Staatliche Sozialbehörden sind für längerfristige oder wiederkehrende finanzielle Unterstützung zuständig.
Für Sie bedeutet das:
So greifen unterschiedliche Unterstützungsangebote je nach Ihrer persönlichen Situation.
Die Fürsorge-Stiftung wird durch einen Anteil der Einnahmen von ProLitteris finanziert. 9% der in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein eingenommenen Vergütungen fliessen in die Stiftung.
Daneben hat die Fürsorge-Stiftung Erträge mit einem Vermögen aus früheren Erträgen, die noch nicht verteilt worden sind.
Die Sozialleistungen von ProLitteris stützen sich auf Art. 48 Abs. 2 URG und sind für Verwertungsgesellschaften international üblich.
Die Rentenleistungen der Fürsorge-Stiftung steigen an, weil mehr Mitglieder mit höheren individuellen Vergütungssummen einen Anspruch geltend machen können.
Der Stiftungsrat hat die Aufgabe, die Erträge und die Leistungen jährlich zu überprüfen. Es ist eine Verantwortung, die Werte zur Berechnung der Altersrenten im Anhang des Reglements der Fürsorge-Stiftung zu definieren.
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Die Fürsorge-Stiftung von ProLitteris unterstützt Sie finanziell in bestimmten Lebenssituationen, wenn Sie Genossenschafts-Mitglied sind.
Sie erbringt zwei zentrale Leistungen:
Die Altersrente richtet sich nach festen Regeln gemäss dem Reglement der Fürsorge-Stiftung.
Die Nothilfe wird individuell geprüft. Der Stiftungsrat entscheidet je nach Ihrer finanziellen Situation, ob und in welchem Umfang eine Unterstützung möglich ist.
Leistungen der Fürsorge-Stiftung von ProLitteris können nur Mitglieder der Genossenschaft erhalten.
Für Sie bedeutet das:
Für die Nothilfe prüft die Stiftung Ihr Gesuch und entscheidet über die Unterstützung anhand Ihrer persönlichen finanziellen Situation.
Auf Nothilfe besteht kein Anspruch.
Ob Sie Unterstützung erhalten, entscheidet der Stiftungsrat im Einzelfall. Grundlage ist Ihre finanzielle Situation.
Für ein Gesuch verwenden Sie bitte das Formular. Wenden Sie sich an unser Team Social.
Sie können ein Gesuch an die Fürsorge-Stiftung per E-Mail einreichen.
Für Sie bedeutet das:
Der Stiftungsrat prüft Gesuche in seinen Sitzungen in den folgenden Monaten:
In dringenden Fällen kann eine Soforthilfe auch ausserhalb dieser Termine beschlossen werden.
Sie können ein Gesuch um Nothilfe stellen, wenn Sie Mitglied von ProLitteris sind und sich in einer ernsthaften finanziellen Notlage befinden.
Für Sie bedeutet das:
Die Nothilfe wird in der Regel als einmaliger Beitrag gewährt. Sie dient dazu, konkrete Kosten zu decken und kann bis zu einigen Tausend Franken betragen.
Für ein Gesuch um Nothilfe müssen Sie Ihre finanzielle Situation anhand eines entsprechenden Formulars transparent darlegen.
Dazu gehören insbesondere:
Zusätzlich geben Sie Auskunft über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse:
Die Fürsorge-Stiftung kann bei Bedarf Fachpersonen beiziehen, um Ihre Situation besser zu beurteilen.
Wichtig für Sie: Die Nothilfe dient der persönlichen Unterstützung und nicht der Förderung von Werken, Projekten oder Veranstaltungen.
Sie haben Anspruch auf eine Altersrente der Fürsorge-Stiftung, wenn Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen.
Für Sie gilt:
Zusätzlich müssen:
Die genauen Beträge legt der Stiftungsrat fest. Sie sind dokumentiert im Reglement der Fürsorge-Stiftung.
Ob Sie Anspruch auf eine Altersrente haben, hängt von zwei zentralen Faktoren ab:
Für Sie bedeutet das: Entscheidend sind alle Vergütungen, die Sie im Laufe der Jahre erhalten haben, unabhängig vom Bereich, zum Beispiel aus Print, Online, Broadcast, Audio, Art oder internationalen Verteilungen.
Den aktuellen Stand dieser Vergütungen können Sie bei ProLitteris (Team Social) erfragen.
Wichtig: Sie müssen den Anspruch nicht selbst berechnen oder aktiv beantragen. ProLitteris prüft die Voraussetzungen automatisch und kontaktiert Sie, wenn eine Altersrente möglich ist.
Massgebend ist jeweils der Stand per 31. Dezember vor dem Rentenjahr.
Die Altersrente wird jährlich von ProLitteris berechnet und entsteht erst mit dieser Berechnung.
Für Sie sind zwei Faktoren entscheidend:
Massgebend ist jeweils der Stand per 31. Dezember vor dem Rentenjahr.
Für den Nachweis Ihres steuerbaren Einkommens gilt:
ProLitteris informiert Sie in der Regel rechtzeitig, wenn Sie für eine Altersrente infrage kommen. Die Einhaltung von Frist und Form liegt jedoch in Ihrer Verantwortung.
Die genauen Voraussetzungen und Details sind im Reglement der Fürsorge-Stiftung festgelegt.
Ob ein Anspruch auf eine Altersrente besteht, prüft ProLitteris aktiv für Sie.
Dazu erhalten Sie in der Regel im Oktober eine Anfrage vom Team Social. Diese wird:
an die im Profil hinterlegte Kontaktadresse gesendet.
Für Sie bedeutet das: ProLitteris startet die Abklärung und informiert Sie rechtzeitig, wenn ein möglicher Anspruch geprüft wird.
ProLitteris informiert Sie aktiv, wenn ein möglicher Anspruch auf eine Altersrente besteht.
In der Regel geschieht das im Oktober. Sie werden aufgefordert, Ihre letzte Veranlagung der direkten Bundessteuer einzureichen.
Für Sie gilt:
Wenn Sie die erforderliche Mindestvergütung erst Ende des Vorjahres erreichen, erfolgt die Information erst im Januar. In diesem Fall gilt eine verkürzte Frist für die Einreichung Ihrer Unterlagen.
Sie müssen Ihren Steuerbeleg spätestens bis zum 31. Dezember des Vorjahres des Rentenjahres einreichen.
Für Sie bedeutet das: Diese Frist ist verbindlich. Später eingereichte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wenn Sie den Steuerbeleg nicht rechtzeitig einreichen, verlieren Sie den Anspruch auf die Altersrente für dieses Rentenjahr.
Für Sie bedeutet das: Eine nachträgliche Einreichung wird nicht berücksichtigt.
Die Fristen sind so festgelegt, dass Ihre Altersrente möglichst früh ausbezahlt werden kann.
Für Sie bedeutet das: ProLitteris kann die Renten bereits im Januar auszahlen, wenn alle Unterlagen rechtzeitig vorliegen.
Die Fristen sind verbindlich, weil:
Deshalb kann ProLitteris keine Ausnahmen machen, wenn Belege verspätet eingereicht werden oder die Anforderungen nicht erfüllen.
Die Altersrenten der Fürsorge-Stiftung werden in der Regel im Januar des Rentenjahres berechnet und anschliessend ausbezahlt.
Für Sie bedeutet das: Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die Unterlagen fristgerecht eingereicht haben, erhalten Sie Ihre Altersrente zu Beginn des Jahres.
Für die Prüfung Ihres Anspruchs auf eine Altersrente ist Ihr steuerbares Einkommen entscheidend.
Massgebend ist die letzte rechtskräftige Veranlagung der direkten Bundessteuer:
Wenn Ihr steuerbares Einkommen diese Grenze überschreitet, besteht kein Anspruch auf eine Altersrente.
Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie alle vier folgenden Bedingungen erfüllen:
1. Alter: Sie erreichen im Rentenjahr das AHV-Referenzalter (derzeit 65 Jahre für Männer, 64 Jahre für Frauen).
2. Genossenschafts-Mitgliedschaft: Sie sind im Rentenjahr seit mindestens 10 Jahren ohne Unterbruch Mitglied von ProLitteris und spätestens im Jahr Ihres 60. Geburtstags beigetreten.
3. Mindestvergütungen: Ihre kumulierten Vergütungen von ProLitteris erreichen eine festgelegte Mindestsumme. Massgebend ist in der Regel der Stand per 30. September des Vorjahres des Rentenjahres, in Ausnahmefällen der 31. Dezember. Der Betrag steigt in den nächsten Jahren schrittweise:
4. Einkommen: Ihr steuerbares Einkommen darf folgende Grenzen nicht überschreiten:
Grundlage ist die letzte rechtskräftige Veranlagung der direkten Bundessteuer, die Sie bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres einreichen. Falls diese fehlt, kann ausnahmsweise ein gleichwertiges Dokument akzeptiert werden.
Für Sie bedeutet das: Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, entsteht ein Anspruch auf eine Altersrente.
Staatliche Sozialbehörden sind für längerfristige oder wiederkehrende finanzielle Unterstützung zuständig.
Für Sie bedeutet das:
So greifen unterschiedliche Unterstützungsangebote je nach Ihrer persönlichen Situation.
Die Fürsorge-Stiftung wird durch einen Anteil der Einnahmen von ProLitteris finanziert. 9% der in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein eingenommenen Vergütungen fliessen in die Stiftung.
Daneben hat die Fürsorge-Stiftung Erträge mit einem Vermögen aus früheren Erträgen, die noch nicht verteilt worden sind.
Die Sozialleistungen von ProLitteris stützen sich auf Art. 48 Abs. 2 URG und sind für Verwertungsgesellschaften international üblich.
Die Rentenleistungen der Fürsorge-Stiftung steigen an, weil mehr Mitglieder mit höheren individuellen Vergütungssummen einen Anspruch geltend machen können.
Der Stiftungsrat hat die Aufgabe, die Erträge und die Leistungen jährlich zu überprüfen. Es ist eine Verantwortung, die Werte zur Berechnung der Altersrenten im Anhang des Reglements der Fürsorge-Stiftung zu definieren.
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