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Schulen und Unterricht

Sie stellen Arbeitsblätter für Ihre Schüler:innen her.
Sie arbeiten mit Onlineplattformen und KI-Tools.
Sie zeigen Filme im Unterricht.

Lehrpersonen und Schüler:innen dürfen geschützte Werke im Unterricht verwenden. Gemäss Urheberrechtsgesetz (URG) ist eine Vergütung geschuldet, wenn sie geschützte Werke analog und digital kopieren, scannen und intern verbreiten. Massgebend ist der offizielle Tarif für Schulen (GT 7). ProLitteris und die schweizerischen Kantone arbeiten zusammen und ermöglichen so eine korrekte Entschädigung an Autor:innen, Verlage und andere Rechteinhaber:innen.

Rechtssicherheit

Warum sind interne Werknutzungen vergütungspflichtig?

Das Urheberrechtsgesetz erlaubt Unternehmen und Organisationen, geschützte Werke für interne Zwecke zu kopieren, zu scannen oder digital bereitzustellen.

Diese Nutzungen sind zulässig, sofern dafür eine Vergütung entrichtet wird. ProLitteris stellt sicher, dass Ihre Organisation diese Vorgaben gemäss GT 8 korrekt und effizient erfüllt.

Anwendungsbereich

Welche Unternehmen und Organisationen sind vergütungspflichtig?

GT 8 gilt für sämtliche Organisationen, die Werke intern nutzen – unabhängig von Branche oder Rechtsform.

Darunter fallen

  • Unternehmen aller Branchen (Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen)
  • Öffentliche Verwaltungen, Kommissionen, Institute
  • Verbände, Vereine, NGOs
  • Dritte wie Kopierbetriebe, Dokumentations‑ und Medienbeobachtungsdienste

Der Tarif gilt in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

Vergütungen

Wie wird die Vergütung für interne Nutzungen berechnet?

Die Vergütung erfolgt als jährliche Pauschale und richtet sich je nach Organisationstyp nach:

Faktoren

  • Anzahl Vollzeitstellen bei Unternehmen
  • Einwohnerzahl bei Kantonen und Gemeinden
  • einer zusätzlichen Medienspiegelvergütung, falls interne Medienspiegel genutzt werden
  • Angaben zu Geräten oder Nutzungsarten

Gesetzliche Vergütungspflicht

Post von ProLitteris erhalten

Wenn Sie Post von ProLitteris erhalten haben, soll geklärt werden, ob Ihre Organisation geschützte Werke intern nutzt und damit vergütungspflichtig ist.

Mehr erfahren

Werke nutzen

Nutzungen rechtssicher erfassen

Rechtssicherheit in wenigen Klicks: Jahresmeldungen, Stammdaten und Nutzungsinformationen zentral verwalten – digital, einfach, jederzeit verfügbar.

Erweiterte Kollektivlizenzen

Rechtssichere Nutzung grosser Werkbestände

Für Archive, Bibliotheken, Museen und andere Gedächtnisorganisationen bietet ProLitteris Erweiterte Kollektivlizenzen an. Sie ermöglichen die Nutzung geschützter Werke in Fällen, in denen einzelne Urheber:innen nicht identifiziert oder kontaktiert werden können.

Erweiterte Kollektivlizenzen

Alle Lizenzen

Alle Lizenzen für Ihre Nutzungen im Überblick

ProLitteris bietet für eine Vielzahl von Nutzungs-situationen spezialisierte Lizenzen an - hier finden Sie alle im Überblick dargestellt.

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Kulturförderung

Beiträge für Literatur, Kunst und kulturelle Projekte

Der Kulturfonds von ProLitteris fördert Projekte, Organisationen und Initiativen, die Literatur und bildende Kunst stärken. Unterstützung erhalten Autor:innen, Künstler:innen, Verlage und Kulturinstitutionen, die einen Beitrag zur kulturellen Entwicklung leisten.

Kulturförderung

Fragen und Antworten