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Was erwarten wir von der Regulierung der Kommunikationsplattformen?

Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der digitale Plattformen in die Verantwortung nimmt. Die Verbände der Literatur und der Kultur sollten sich damit befassen, weil hier eine neue Regulierung mit Chancen für die Qualität der Kommunikation und Kultur im öffentlichen Raum entsteht.

Aus Anlass der Digitalsteuer in Österreich hat sich unser CEO, Rechtsanwalt Philip Kübler, vor sieben Jahren zu rechtlichen Problemen der Plattformen im Internet geäussert:
https://medienwoche.ch/2019/01/15/digitalsteuer-nur-die-spitze-des-eisbergs.
Die Digitalsteuer ist politisch sichtbarer und sachlich logischer Schritt, aber er berührt die Marktstruktur und die Verantwortung der Plattformen nicht.

Die Auffälligkeit von damals und heute waren die Rechtsregeln, welche die Plattformen meistens nicht interessieren. Darunter sind Regeln des Gesetzes und des Anstandes, die für andere Akteure der öffentlichen Kommunikation selbstverständlich sind, für Medien, Unternehmen, Wissenschaft, Kultur, staatliche Behörden, Einzelpersonen.

Plattformen, Meister im Vermeiden und Ausweichen, kümmerten sich nicht um Grenzen ihrer Inhalte und Verbreitung. Sie neigen dazu, rechtsfrei und selbstgerecht zu agieren.

Und heute? Eine halbe Kindheit später sind die Kommunikationsplattformen noch mächtiger – und noch wichtiger. Sie sind eine Infrastruktur für Demokratie, Zusammenhalt und Kultur.

Jetzt soll in der Schweiz ein Gesetz entstehen. Es adressiert immerhin die sehr grossen Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen:
https://www.uvek.admin.ch/de/newnsb/6TmEAde4htulaWG9CWYtK
Die grossen Kommunikationsplattformen, so ist es geplant, müssen User-Reklamationen administrieren, manuelle Eingriffe in die Inhaltsverbreitung erklären und im Streitfall schlichten lassen, sie müssen ihre algorithmische Selektion und Privilegierung von Inhalten offenlegen und erforschen lassen, ihre Risiken, Werbung und Nutzungsbedingungen erläutern, und sie unterliegen der behördlichen Aufsicht und Sanktionsmöglichkeit des BAKOM, des Bundesamtes für Kommunikation.

Für ProLitteris werden wir das Gesetzesvorhaben befürworten. Wir werden uns dazu äussern, ob endlich eine Mitverantwortung der Plattformen für Rechtsverletzungen, Missbräuche und Gefahren entsteht. Zu stärken sind nicht nur allgemeine gesellschaftliche Anliegen gegen Desinformation, Diskriminierung von Gruppen und Hassrede, sondern auch subjektive Rechte. Solche sind Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte oder Rechte des geistigen Eigentums. Auch diese Rechte sind – im Ganzen gesehen – relevant für die Demokratie, den Rechtsstaat und die Gesellschaft. Die «creative industries» haben auch eine wirtschaftliche Bedeutung. Der Anwendungsbereich der Sorgfaltspflichten sollte diesbezügliche Rechtsverletzungen erfassen. Und es braucht eine Rechtsvertretung und Durchsetzungsmöglichkeit in der Schweiz.

Die Vernehmlassung läuft bis Mitte Februar. ProLitteris beabsichtigt eine Äusserungen im Verbund mit den anderen Verwertungsgesellschaften.

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