Wichtig vorweg: Urheberrecht entsteht nicht durch eine Registrierung. Geschützt ist eine kreative menschliche Leistung, sobald sie geschaffen ist.
In der Praxis stellt sich aber häufig eine andere Frage: Wie lässt sich später beweisen, dass eine bestimmte Datei zu einem bestimmten Zeitpunkt bereits existierte und einer Person oder Organisation zugeordnet werden konnte? Hier setzt MyCopyright, der neue Dienst von ProLitteris, an.
MyCopyright richtet sich an Autor:innen, Bildschaffende, Verlage und andere Rechteinhaber:innen. Er eignet sich zum Beispiel für Manuskripte vor dem Versand an Buchverlage, für Exposés und Drehbuchfassungen, für authentische Pressefotografien, für künstlerische Werkserien, für Illustrationen, Konzepte, wissenschaftliche Texte, Produktbilder, Marketingmaterial, audiovisuelle Dateien oder Code. Massgebend ist nicht die inhaltliche Kategorie, sondern die Datei als digitales Objekt.
MyCopyright kann immer dann helfen, wenn man mit einer späteren Beweisführung rechnet.
Beim Siegeln verbindet ProLitteris die Datei mit einem digitalen Fingerabdruck und einem Zeitpunkt. Beim Deponieren wird sie zusätzlich in einem geschützten Depot aufbewahrt. AB jetzt ist jederzeit ein Zertifikat erhältlich, das die Existenz der Datei und den Zeitpunkt der Sicherung dokumentiert.
MyCopyright ersetzt keine rechtlichen Überlegungen und eine Prüfung, ob jemand einen Anspruch an einem Werk hat (Urheberrecht) oder andere Rechte des geistigen Eigentums beanspruchen könnte. MyCopyright schafft aber ein klar definiertes Beweismittel für spätere Rechtsfragen oder für Verhandlungen.
ProLitteris startet mit einem Dienst, den das schweizerische IT-Unternehmen «Swiss Trust Layer» mit weiteren Partnern (darunter Swisscom) entwickelt hat. Die ersten Funktionen sind Siegeln und Deponieren. Weitere Funktionen, insbesondere Deklarationen zur menschlichen Autorschaft («Human Authored») und zusätzliche Prüf- oder Erklärungsschritte, folgen später. Damit trennt ProLitteris deutlich zwischen dem technischen Nachweis einer Datei und der späteren rechtlichen oder inhaltlichen Einordnung.
Es gibt keine Pflicht, dass Autor:innen und Verlage den Dienst nutzen. Der praktische Nutzen ist naheliegend: Wer ein Manuskript verschickt, will im Konfliktfall zeigen können, welche Fassung wann bestanden hat. Wer professionell mit Bildern, Entwürfen oder Konzepten arbeitet, will die eigene Arbeit dokumentieren, bevor sie zirkuliert. Und wer KI-Werkzeuge nutzt, wird künftig häufiger darlegen müssen, welche Elemente menschlich geschaffen wurden, ohne KI-Unterstützung. MyCopyright bietet dafür eine erste Hilfe.
Die Nutzung von MyCopyright setzt zurzeit einen Verwertungsvertrag mit ProLitteris voraus (">Mitgliedschaft), und zwar in der Rolle als Urheber:in. Für Verlage und andere Rechteinhaber:innen wird der Dienst später bereitstehen. Geplant ist auch eine Ausweitung des Dienstes für Dateien mit einem Zweck, der dem Urheberrecht ähnlich ist, z.B. im Bereich der Geschäftsgeheimnisse, der Medienpublikationen, der Sicherheit und Compliance oder des Erbrechts.