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Erweiterte Kollektivlizenzen

Rechtssichere Nutzung grosser Werkbestände.

Erweiterte Kollektivlizenzen ermöglichen Gedächtnisorganisationen wie Archiven, Bibliotheken und Museen die Nutzung geschützter Werke, wenn einzelne Urheber:innen nicht identifizierbar oder erreichbar sind.

Typische Nutzungssituationen

Wann kommt eine Erweiterte Kollektivlizenz in Frage?

Eine Erweiterte Kollektivlizenz ist 
sinnvoll, wenn:

  • einzelne Rechteinhaber:innen trotz sorgfältiger Recherche nicht auffindbar sind
  • Werkbestände umfangreich oder heterogen sind
  • die Rechteklärung unverhältnismässigen Aufwand verursachen würde
  • Werke aus konservatorischen Gründen digitalisiert werden sollen
  • Bestände für Forschung, Vermittlung oder Dokumentation zugänglich gemacht werden
  • Online‑Zugänge im kontrollierten Rahmen geplant sind
  • Sammlungen oder Archive der Öffentlichkeit oder Forschung bereitgestellt werden sollen

Erweiterte Kollektivlizenzen ermöglichen die Nutzung auch dann, wenn der Bestand gemischt, historisch oder fragmentarisch ist.

Mögliche Nutzungsformen

Welche Nutzungen sind möglich?

Der genaue Umfang der Nutzung wird im Einzelfall definiert. 

Typische Nutzungsformen sind:

  • Digitalisierung und Archivierung
  • interne oder kontrollierte externe Zugänglichmachung
  • Reproduktionen für Forschung oder Dokumentation
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  • Bereitstellung in geschützten Systemen (z. B. Lesesälen, internen Netzwerken)
  • Nutzung für Ausstellungen, Kataloge oder Vermittlungsformate
  • Nutzung von Texten, Bildern oder audiovisuellen Werken im Bestand

Die konkrete Nutzung wird mit ProLitteris abgestimmt und vertraglich festgehalten.
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Prozess zur Erweiterten Kollektivlizenz

Wie gelangen Sie zu einer Erweiterten Kollektivlizenz?
  1. Kontaktaufnahme: Sie beschreiben den Zweck, den Bestand und die geplante Nutzung.
  2. Abklärung: ProLitteris prüft, ob eine Erweiterte Kollektivlizenz für Ihre Institution und Nutzungssituation in Frage kommt.
  3. Definition der Nutzungen: Gemeinsam werden Umfang, Dauer, Formate und Rahmenbedingungen festgelegt.
  4. Vertragsabschluss & Vergütung: Die Erweiterte Kollektivlizenz wird schriftlich vereinbart. Vergütung und Nutzungsumfang bestimmen sich nach Art und Umfang der Nutzung.
  5. Nutzung starten: Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, können Sie die vereinbarten Werke rechtssicher nutzen.

Fragen und Antworten