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Kulturfonds: Erste Frist für Gesuche

Kulturfonds: Gesuchsfrist 1. Februar

1. Feb.
2027

Relevant für

Unternehmen und Organisationen

Reichen Sie Ihr Gesuch für den Kulturfonds bis spätestens 1. Februar per E-Mail ein. Der Stiftungsrat beurteilt die Gesuche im März.

Worum es geht

Gefördert werden bevorstehende Projekte in den Bereichen Text und Bild, insbesondere in Literatur, bildender Kunst und Fotografie sowie mit Bezug zum Urheberrecht.

Das Projekt sollte frühestens im Herbst des laufenden Jahres stattfinden.

Wer ein Gesuch einreichen kann

Gesuche können nur Organisationen einreichen, zum Beispiel Institutionen oder Verbände. Gesuche von Einzelpersonen werden nicht berücksichtigt.

Voraussetzungen für Ihr Gesuch

Ihr Gesuch muss:

  • ein zukünftiges Projekt betreffen
  • einen Bezug zu Text oder Bild haben
  • den Bezug zu ProLitteris aufzeigen (z. B. Urheberrecht oder Verwertung)

Ausgeschlossen sind:

  • Beiträge für einzelne Kunstschaffende
  • Beiträge für bestimmte Werke
  • Beiträge für den Betrieb einer Organisation

Formale Anforderungen

Reichen Sie Ihr Gesuch als ein einziges PDF ein:

  • maximal 5 Seiten
  • maximal 10 MB
  • keine zusätzlichen Anhänge

Das Dokument muss enthalten:

  • Budget, inklusive Vergütung kreativer Leistungen
  • Finanzierungsplan, inklusive beantragtem Anteil bei ProLitteris

Jetzt Gesuch einreichen

Bereiten Sie Ihr Gesuch rechtzeitig vor und senden Sie es bis spätestens 1. Februar an culture@prolitteris.ch.