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Urheber und Verlage
Reichen Sie Ihren Steuerbeleg bis spätestens 31. Dezember ein, wenn Sie im Oktober von ProLitteris dazu aufgefordert wurden.
Die Fürsorge-Stiftung benötigt Ihren Steuerbeleg, um Ihre Situation zu prüfen und mögliche Unterstützungsleistungen zu beurteilen.
Nur fristgerecht eingereichte Unterlagen können berücksichtigt werden. Fehlende oder verspätete Einreichungen können dazu führen, dass Ihr Gesuch nicht weiterbearbeitet wird.
Senden Sie den angeforderten Steuerbeleg vollständig und rechtzeitig ein, damit die Prüfung erfolgen kann.