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Unternehmen und Organisationen

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Unternehmen und Organisationen dürfen geschützte Werke intern kopieren, scannen oder digital bereitstellen – sofern diese Nutzungen vergütet werden. ProLitteris unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben einfach und korrekt zu erfüllen.

Rechtssicherheit

Warum sind interne Werknutzungen vergütungspflichtig?

Das Urheberrechtsgesetz erlaubt Unternehmen und Organisationen, geschützte Werke für interne Zwecke zu kopieren, zu scannen oder digital bereitzustellen.

Diese Nutzungen sind zulässig, sofern dafür eine Vergütung entrichtet wird. ProLitteris stellt sicher, dass Ihre Organisation diese Vorgaben gemäss GT 8 korrekt und effizient erfüllt.

Anwendungsbereich

Welche Unternehmen und Organisationen sind vergütungspflichtig?

GT 8 gilt für sämtliche Organisationen, die Werke intern nutzen – unabhängig von Branche oder Rechtsform.

Darunter fallen

  • Unternehmen aller Branchen (Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen)
  • Öffentliche Verwaltungen, Kommissionen, Institute
  • Verbände, Vereine, NGOs
  • Dritte wie Kopierbetriebe, Dokumentations‑ und Medienbeobachtungsdienste

Der Tarif gilt in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

Vergütungen

Wie wird die Vergütung für interne Nutzungen berechnet?

Die Vergütung erfolgt als jährliche Pauschale und richtet sich je nach Organisationstyp nach:

Faktoren

  • Anzahl Vollzeitstellen bei Unternehmen
  • Einwohnerzahl bei Kantonen und Gemeinden
  • einer zusätzlichen Medienspiegelvergütung, falls interne Medienspiegel genutzt werden
  • Angaben zu Geräten oder Nutzungsarten

Gesetzliche Vergütungspflicht

Post von ProLitteris erhalten

Wenn Sie Post von ProLitteris erhalten haben, soll geklärt werden, ob Ihre Organisation geschützte Werke intern nutzt und damit vergütungspflichtig ist.

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